Im Bezirk der Agentur für Arbeit Lübeck ging die Arbeitslosigkeit grundsätzlich in den letzen Monaten in Bezug auf das Vorjahr zurück. Dies gilt allerdings nicht für arbeitslose Schwerbehinderte. In dieser Problemgruppe steigt die Arbeitslosenzahl kontinuierlich und liegt momentan bei 13,4 Prozent über dem Vorjahreswert.
Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind verpflichet, Stellen in ihrer Belegschaft mit fünf Prozent Schwerbehinderten zu besetzen. Bei Nichteinhaltung ist in der Regel eine Ausgleichszahlung fällig, dennoch sind in Lübeck und Ostholstein bis zu 897 Arbeitsplätze für Schwerbehinderte unbesetzt. Dabei sind 964 schwerbehinderte Menschen in der Region arbeitslos gemeldet.
Dieser offensichtliche Missstand ist auf mehrere Vorurteile zurückzuführen.
Unternehmer sind zunächst besorgt, durch die Einstellung eines Schwerbehinderten keine längerfristige Personalplanung betreiben zu können, da sie davon ausgehen, dass Menschen mit Behinderungen unkündbar wären. Dabei besteht in den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses kein gesonderter Kündigungschutz. Auch danach bleibt der schwerbehinderte Arbeitnehmer mit Zustimmung des Integrationsamtes kündbar. Dieses prüft, ob Möglichkeiten bestehen, um das eingegangene Beschäftigungsverhältnis aufrecht zu erhalten. Bei verhaltensbedingten oder vertragswidrigen Pflichtverletzungen von Seiten des Arbeitnehmers besteht ebenfalls kein gesonderter Kündigungsschutz.
Viele Arbeitgeber haben auch Bedenken wegen der häufigen Fehlzeiten aufgrund Krankheit bei Einstellung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers. Dabei zeigen Studien, dass sich krankheitsbedingte Fehlzeiten von Arbeitnehmern mit Behinderung nicht von der anderer Arbeitnehmer unterscheiden. Im Gegenteil kennen Menschen mit Handicap die Grenzen ihrer körperlichen Belastbarkeit oft viel besser.
Desweiteren führen skeptische Arbeitnehmer Bedenken wegen Kosten an, die durch die behindertengerechte Umstellung des Arbeitsplatzes enstehen könnten. Dabei gibt es gerade für solche Maßnahmen viele staatliche Förderungsmittel, die sogar steuerlich abgesetzt werden können.

