Ratgeber Ausbildung & Beruf

Tipps und Fragen zum Berufseinstieg

Archive for the ‘Rechtliches & Finanzielles’ Category

Die Kampagne ‘Leistungsstark trotz Handicap’

Mittwoch, November 9th, 2011

Im Bezirk der Agentur für Arbeit Lübeck ging die Arbeitslosigkeit grundsätzlich in den letzen Monaten in Bezug auf das Vorjahr zurück. Dies gilt allerdings nicht für arbeitslose Schwerbehinderte. In dieser Problemgruppe steigt die Arbeitslosenzahl kontinuierlich und liegt momentan bei 13,4 Prozent über dem Vorjahreswert.

Unternehmen mit mehr als 20 Mitarbeitern sind verpflichet, Stellen in ihrer Belegschaft mit fünf Prozent Schwerbehinderten zu besetzen. Bei Nichteinhaltung ist in der Regel eine Ausgleichszahlung fällig, dennoch sind in Lübeck und Ostholstein bis zu 897 Arbeitsplätze für Schwerbehinderte unbesetzt. Dabei sind 964 schwerbehinderte Menschen in der Region arbeitslos gemeldet. 

Dieser offensichtliche Missstand ist auf mehrere Vorurteile zurückzuführen.

Unternehmer sind zunächst besorgt, durch die Einstellung eines Schwerbehinderten keine längerfristige Personalplanung betreiben zu können, da sie davon ausgehen, dass Menschen mit Behinderungen unkündbar wären. Dabei besteht in den ersten sechs Monaten des Beschäftigungsverhältnisses kein gesonderter Kündigungschutz. Auch danach bleibt der schwerbehinderte Arbeitnehmer mit Zustimmung des Integrationsamtes kündbar. Dieses prüft, ob Möglichkeiten bestehen, um das eingegangene Beschäftigungsverhältnis aufrecht zu erhalten. Bei verhaltensbedingten oder vertragswidrigen Pflichtverletzungen von Seiten des Arbeitnehmers besteht ebenfalls kein gesonderter Kündigungsschutz.

Viele Arbeitgeber haben auch Bedenken wegen der häufigen Fehlzeiten aufgrund Krankheit bei Einstellung eines schwerbehinderten Arbeitnehmers. Dabei zeigen Studien, dass sich krankheitsbedingte Fehlzeiten von Arbeitnehmern mit Behinderung nicht von der anderer Arbeitnehmer unterscheiden. Im Gegenteil kennen Menschen mit Handicap die Grenzen ihrer körperlichen Belastbarkeit oft viel besser. 

Desweiteren führen skeptische Arbeitnehmer Bedenken wegen Kosten an, die durch die behindertengerechte Umstellung des Arbeitsplatzes enstehen könnten. Dabei gibt es gerade für solche Maßnahmen viele staatliche Förderungsmittel, die sogar steuerlich abgesetzt werden können. 

Steuerentlastungen für Arbeitnehmer

Donnerstag, Oktober 6th, 2011

Arbeitnehmer dürfen sich freuen, denn sie erhalten bald weitere Steuervereinfachungen vom Staat. Insgesamt soll das neue Steuervereinfachungsgesetz 600 Millionen Euro Entlastung für Familien mit Kindern bringen. Und damit nicht genug – denn auch die jährliche Steuererklärung wird einfacher. Das bedeutet weniger Kopfrechnen und weniger Papierkram. Bedeutet auch: mehr Zeit für die Familie. Vereinfachungen gibt es meist aber wirklich nur für Familien mit Kindern.

Steuererklärung, Foto: mmemichi_flickr

Steuererklärung, Foto: mmemichi_flickr

Denn egal ob die Kinder schon aus dem Haus sind oder noch klein sind, besonders für erwachsene Kinder, die nicht mehr zuhause leben und einer Ausbildung – oder Studium – an einem anderen Ort nachgehen, ist diese neue Regelung ein großer Wurf. Sie brauchen damit dann nicht mehr rechnen, ob sie die Einkommensgrenze von 8.004 Euro übersteigen, weil diese nämlich wegfällt. So ist die Möglichkeit gegeben, dass sie – neben der Ausbildung – auch noch arbeiten gehen können. Besonders für Studenten, die kein oder wenig Bafög bekommen, ein wirklich erleichterndes Gesetz. Einzige Voraussetzung: sie dürfen nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Die anderen Voraussetzungen um Kindergeld zu erhalten, bleiben bestehen.

Außerdem gibt es einen weiteren Vorteil der Steuererleichterung bei normalen Arbeitnehmern. Hier steigt nämlich der Arbeitnehmerpauschbetrag auf 1000 Euro. Und diese kommt in Teilen schon 2011 zum Tragen. Denn dadurch, dass sich der Pauschalbetrag erhöht, erhöhen sich auch die Auszahlungen im Dezember anteilmäßig.

Und auch wer seinen Wohnraum an Angehörige günstig vermietet, kann diese nun leichter als Werbungskosten absetzen, auch Krankheitskosten – durch Nachweis eines ärztlichen Gutachtens – lassen sich besser und einfach absetzen. Und auch wer Kinder betreut, kann diese Kosten nun einheitlich als Sonderausgaben abrechnen lassen. Und so ist das neue Gesetz, was demnächst von Bundespräsident Wulff unterzeichnet werden soll, eine wirkliche Erleichterung, auch wenn das meist nur Familien mit Kindern zugute kommt. 

Der Ausbildungsabbruch

Mittwoch, August 17th, 2011

Obwohl sich die meisten Jungendlichen viel Mühe bei der Auswahl der Ausbildung und des Ortes, an dem sie die Ausbildung absolvieren werden, machen, kommt es immer wieder vor, dass Auszubildende ihre Ausbildung abbrechen. Auch wenn sich die Ausbilder ebenso viel Mühe geben, eine Garantie ist das für eine erfolgsversprechende Zusammenarbeit nicht.

Die Mühe sollte jedoch nicht nach der Einstellung abbrechen, denn es kommt nicht selten vor, dass das Unternehmen und der Ausbildende aneinandergeraten. Wenn das passiert, sollte der Ausbildende das Gespräch mit dem Ausbilder suchen. Vielleicht liegen die Probleme in der falschen Kommunikationsweise. Sollten sie Probleme mit Ihrem Berufsschullehrer haben, suchen Sie ebenfalls das Gespräch. Hilfe erhalten Sie auch von den Ausbildungsberatern der Kammer oder dem Team der U25 sowie bei der Berufsberatung in der Agentur für Arbeit. Nicht immer traut man sich ein Gespräch mit dem Chef persönlich zu, deswegen ist es wichtig, dass Sie sich Hilfe holen. Die Berater in den oben genannten Stellen werden Ihnen helfen.

Manchmal hat ein Abbruch Ursachen im gesundheitlichen Bereich. Wenn Sie durch die Arbeit krank werden, weil Sie beispielsweise als Hairstylistin bestimmte Stoffe nicht vertragen, wenden Sie sich an das Team U25 oder auch and die Berufsberatung der Agentur für Arbeit. Dort können Sie mit den Beratern Ihr Problem besprechen und mit Ihnen im äußersten Fall nach geeigneteren Ausbildungsberufen suchen.

Sollten Sie Probleme in der Berufsschule haben, können Sie sich an die Agentur für Arbeit wenden. Hier gibt es spezielle Beratung und Betreuung von Sozialpädagogen. Es gibt zum dem Angebote mit zusätzlichem Stützunterricht.

Wenn Ihnen langsam aber deutlich klar wird, dass die Ausbildung nicht auf Ihren Interessen aufbaut, können Sie sich einen Termin beim Team U25 geben lassen oder mit dem Berufsberater der Agentur für Arbeit über Ihre Ideen und Interessen sprechen. Doch überlegen Sie gründlich, ob es sich nicht lohnt durchzuhalten und dann in einen anderen Bereich zu wechseln.

Die Ausbildungsbeihilfe

Dienstag, Juli 26th, 2011

Zusätzliche Förderung, Foto: univers beeldbank_flickr

Um Azubis zu unterstützen gibt es einige finanzielle Hilfen vom Staat. Eine Hilfe dabei ist die Ausbildungshilfe. Jedoch stellt sich dort die Frage, ob es sich um ein Darlehen oder einen Zuschuss handelt.

So will das Arbeitsförderungsgesetz im Sozialgesetzbuch III die Förderung von Ausbildungshilfe geregelt sehen. So wird diese Ausbildungshilfe als vollständiger Zuschuss oder als ein voll verzinsliches Bankdarlehen gewährleistet, was ganz individuell geregelt wird.

Durch diese Ausbildungsbeihilfe soll gewährleistet sein, dass jedem Menschen auch bei finanziellen Schwierigkeiten ein Ausbildungsplatz zur Verfügung steht und ihm somit die Möglichkeit der Ausbildung nicht aufgrund eines finanziellen Mangels verwehrt wird. Diese wird im übrigen durch die Agentur für Arbeit gezahlt und muss demnach auch dort beantragt werden. So wird durch diese Hilfe auch die berufliche Beweglichkeit, also die Flexibilität gesichert und verbessert.

Dadurch sollen die Prinzipien der Ausbildungsförderung durch Ausbildungsbeihilfe mit diesen Zielen verwirklicht werden, was auch schon im Grundgesetzt verankert ist. So soll eine Verwirklichung des Sozialstaatsprinzips, eine freie Entfaltung der Persönlichkeit und eine freie Berufswahl gewährleistet sein.

Seit 2008 gibt es eine höhere Ausbildungsbeihilfe. So werden diese auf bis zu 10 % angehoben, was mit den Änderungen des Bundesausbildungsförderungsgesetzes begründet wird.

Jeder muss für sich selbst entscheiden, ob sich ein Antrag auf diese Hilfe wirklich lohnt und wie viel er bekommen würde. Dies kann man im Internet ganz einfach mit Hilfe von einfachen Rechnern ermitteln, da diese anhand des Elterneinkommens und diverser weiterer Werte eine ungefähre Zahl angeben, die einem zustehen könnte.

Eine weitere Hilfe wäre dann noch die Leistungen zur Unterstützung der Beratung und Vermittlung, die Azubi vor allem vor seiner angetretenen Ausbildung nutzen kann. So sind diese aus Kosten anzurechnen wie beispielsweise Ausgaben für die Bewerbungsunterlagen oder für Fahrten zu Vorstellungsgesprächen.

 

Das Gehalt während der Ausbildung

Mittwoch, Juli 6th, 2011

Ausbildungsgehalt, Foto: tamaki_flickr

Die 10. Klasse beendet oder das Abitur in der Tasche. Nun beginnt für viele „das ernste Leben“: die Ausbildung. Wenn diese dual abläuft, also in einem Betrieb und in der Berufsschule, dann steht einem die sogenannte Ausbildungsvergütung zu. Das ist die offizielle Bezeichnung für das Gehalt eines Auszubildenden.

Normalerweise gelten für die meisten Ausbildungsbetriebe Tarifverträge. Sollte es diesen an deinem Arbeitsplatz nicht geben, so steht dir dennoch ein Lohn in Höhe von mindestens 80% des im Tarifvertrag gehandelten Satzes zu. Ob es für deinen Ausbildungsplatz Tarifverträge gibt oder nicht, kannst du bei der zuständigen Gewerkschaft erfragen. Dort wird man dich kompetent und zuverlässig beraten. Du hast sogar die Möglichkeit, bereits als Azubi in die Gewerkschaft einzutreten. Dann übernimmt diese zum Beispiel das Einklagen fälliger Löhne für dich. Der meist geringe Mitgliedsbeitrag lohnt sich also!

Es ist vom Gesetzgeber vorgesehen, dass dir dein Gehalt vor Ablauf des Monats gezahlt werden muss. Dafür ist es wichtig, dass du ein Girokonto besitzt, auf welches das Geld transferiert werden kann- bar wird nämlich in den seltensten Fällen ausgezahlt. Sollte der unwahrscheinliche Fall eintreten, dass du doch bar ausgezahlt wirst, so lass dir dies stets schriftlich bestätigen, um späteren Missverständnissen vorzubeugen. Außerdem musst du prüfen, ob dein Ausbilder wirklich Lohnsteuer und Sozialversicherung für dich zahlt, ansonsten handelt es sich um Schwarzarbeit. Wenn dir so etwas auffällt, musst du dir dringend rechtlichen Beistand suchen. Der Ausbilder kann dir bis zu 75 % der Vergütung als Sachmittel aushändigen, zum Beispiel in Form von Wohnraum oder Lebensmitteln. Dies geht aber nur, wenn er dein Einverständnis hat.

Auch, wenn es dir vielleicht manchmal nicht so vorkommt und du dich selbst als „kleinen Fisch“ siehst: du hast als Auszubildender oder Auszubildende eine Menge Rechte. Wenn dir auffällt, dass diese in irgendeiner Form missachtet werden, sammle Beweise dafür und bringe diese bei einem Anwalt oder der Gewerkschaft vor.

Ausbildungsabbruch verhindern

Freitag, Juni 10th, 2011

Wenn ein Ausbildungsabbruch droht ist das nie eine schöne Scahe, man hat sich ja meistens ausgiebeig mit dem Beruf beschäftigt, sich beworben und auf eine gute Zeit in einem gutem Betrieb gehofft. Und trotzdem kann es unvorhergesehen zu Problemen kommen, mit denn niemand rechnet. Allerdings darf man nicht sofort die Flinte ins Korn werfen, sondern sollte erstmal versuchen, ob die Situation noch zu retten ist.

 

Sich jemandem anzuvertrauen ist der erste Schritt das können entweder ihre Ausbilderin oder Ihr Ausbilder im Betrieb sein, die Berufsschullehrerin oder -lehrer, ein professioneller Ausbildungsberater der Kammer oder mit dem Team U25 beziehungsweise der Berufsberatung in der Agentur für Arbeit

 

Man sollte in jedem Fall frühzeitig Kontakt aufnehmen und nicht wenn man schon kurz vor dem Zusammenbruch steht und sich die Probleme und Gründe vor Augen führen aus denen es nicht klappt. Und auch über Lösungsalternativen, also Umstände unter denen es weitergehen könnte, sollte man sich überlegen.

Wichtig ist es, frühzeitig Kontakt aufzunehmen und zu klären, welche Probleme und Gründe für einen möglichen Ausbildungsabbruch vorliegen und unter welchen Bedingungen die Ausbildung fortgesetzt werden kann – dabei ist auch zu klären, ob und inwieweit die bisherige Ausbildungszeit angerechnet oder verlängert werden kann.

Bei gesundheitliche Gründe ist meist wenig zu machen. Beim U25 Team beziehungsweise der Berufsberatung in Ihrer Agentur für Arbeit werden die gesundheitlichen Einschränkungen gründlich geklärt. Falls andere Ausbildungsgänge für Sie in Betracht kommen helfen Ihnen die Berater, einen neuen Ausbildungsplatz zu finden. Bei Schwierigkeiten in der Berufsschule kann ein Gespräch mit dem Ausbilder helfen und die Agentur für Arbeit bietet auch kostenlose ausbildungsbegleitende Hilfen.

 

Schwieriger wird es bei der falschen Berufswahl. Wenn es sich noch lohnt den Ausbildungsabschluss zu machen und danach in einen anderen Bereich zu wechseln, gut. Wenn nicht, müssen neue Wege gesucht und beschritten werden. Miot hilfe der Beratung werden sich sicher Alternativen finden zumal Sie nun auch eher beurteilen können, was Sie wollen und was nicht.



Länger krank in der Probezeit, was tun?

Freitag, Juni 3rd, 2011

Wer noch in der Probezeit ist und dann dauerhaft krank ist wirft damit sicherlich kein gutes Licht auf sich. Wer innerhalb der Probezeit dfann den Verlängerungsantrag stellt muss sich nicht wundern wenn er abgelehnt wird, denn dann hat die Probezeit eigentlich gar nicht richtig statt gefunden. So hat nun das Landesgericht Gießen entschieden. Denn aufgrund stetiger Krankheit können die angestrebten Ausbildungsziele nicht erreicht werden.

Ärztliche Hilfe, Foto: TK Presse_Flickr

Eigentlich besteht ein Gesetz dass man die Ausbildung in einem solchen Fall verlängern darf. ein aktueller Fall aus Gießen dient nun als Beispiel. Nachdem eine Schülerin in der Probezeit eingie Tage gefehlt hatte, wurde sie trotzdem ins Ausbildungsprogramm übernommen. Doch dann war das Mädchen ständig krank und hat somit an der Ausbildung nicht teilgenommen. Dann wollte sie ihre Ausbildung verlängern und zwar mit der Begründung dass die Ziele noch nicht erreicht wurden. Sie hatte nämlich noch keine Prüfungen absolviert und ihre Ausbildung somit in Gefahr gebracht.

Das Gericht hat in ihrem Fall auch die Leistungswilligkeit mit einbezogen und in diesem Falle zu ihrem Nachteil entschieden. Wie sich der Betrieb nun verhalten wird ist deren Sache.

Generell gilt dass man bei Beginn einer Ausbildung auch wirklich Gewissenhaft dabei bleiben sollte. Ansonsten sollte man sich etwas anderes überlegen. Denn in den heutigen Zeiten kann man froh sein überhaupt einen Ausbildungsplatz bekommen zu haben. Ist man natürlich wirklich krank kann man nichts tun. Dann können aber natürlich die Atteste von Ärzten eine Unterstützung bieten, notfalls muss die Ausbildung eben tatsächlich wiederholt werden.

Was sind Ausbildungsbegleitende Hilfen?

Mittwoch, Mai 25th, 2011

abH, Foto: Solar Decathlon_flickr

Ausbildungsbegleitende Hilfen, die in erster Linie nach einer finanziellen Unterstützung vom Staat während einer Ausbildung klingt, haben mit Geld nichts zu tun. Die ausbildungsbegleitenden Hilfen, kurz abH, sind für solche Jugendliche eingerichtet worden, die in der Schule oder im sozialen Umfeld Schwierigkeiten haben, wodurch der erfolgreiche Abschluss ihrer Ausbildung gefährdet werden kann. Teilnehmen an den abH können alle Azubis, die im Unterricht fachliche Schwierigkeiten haben. In der Regel sind das lernbeeinträchtigte Jugendliche, sozial benachteiligte Jugendliche oder Jugendliche, die ein sprachliches Defizit haben und deshalb im Unterricht nicht folgen können.

Bewilligt werden die abH in der Regel für die Dauer von einem Jahr. Danach müssen sie neu beantragt werden. Sind die Voraussetzungen erfüllt, können die abH einem Jugendlichen für die gesamte Dauer der Ausbildung zugesprochen werden. Zur Teilnahme berechtigt sind allerdings nur die Jugendlichen, deren Abschluss der Ausbildung bedroht ist und die Probleme im Betrieb oder in der Schule so massiv sind, dass ein Abbruch der Ausbildung droht. Die Kosten für diese Fördermaßnahme trägt das Arbeitsamt.

Die abH erfolgen in Kleingruppen, in der Regel um die fünf Teilnehmer, die möglichst homogen zusammengesetzt werden. Das heißt, dass Jugendliche aus möglichst derselben Ausbildung und dem gleichen Fortschritt in einer Gruppe zusammengefasst werden. In der Woche finden die abH drei bis acht Stunden lang statt, der Unterricht wird von Sozialpädagogen oder Fachlehrer für die einzelnen Ausbildungen durchgeführt. Auch Fachpersonal in Form von Meistern wird in den Unterricht eingebunden. In den Kursen sollen die theoretischen und praktischen Kenntnisse der Jugendlichen vergrößert werden, die Sprachdefizite sollen abgebaut und Schlüsselqualifikationen vermittelt werden. Wichtig ist auch, den Jugendlichen Lerntechniken beizubringen und ihre soziale Kompetenz zu schulen.

Was tun bei Mobbing in der Ausbildung?

Mittwoch, Mai 25th, 2011

Regen, Foto: Florian K_flickr

Mobbing ist ein stark verbreitetes Problem, welches leider von vielen Menschen noch nicht ernst genommen wird. Im Sinne des Arbeitsrechtes ist Mobbing nur dann vorhanden, wenn der Azubi ohne Grund mehrfach kritisiert, diskrimiert oder lächerlich gemacht wird oder sogar sexuell belästigt wird. Das Arbeitsrecht sieht vor, dass mehrere der Punkte über mehrere Wochen oder Monate erfüllt werden müssen, um diese Tat Mobbing zu nennen.

Wer gemobbt wird, stellt sich oft die Frage, was falsch gelaufen ist und warum man selbst das Mobbing-Opfer ist. Diese Fragen können nicht beantwortet werden, da es meistens nichts mit der Person an sich zu tun hat. Besonders bei Arbeitsplätzen, bei denen Stellen abgebaut werden, sind die Gefahr des Mobbings besonders groß. Durch Angst um den eigenen Arbeitsplatz fangen Mitarbeiter an zu mobben, um ihrer Angst Luft zu machen.
Besonders schlimm wird es bei sexueller Belästigung, dann sollte man in Erwägung ziehen, die Firma zu verlassen.

Symphtome bei Mobbingopfern können unter anderem innere Unruhe, Schlafstörungen, Magen-/Darmprobleme, Herz-Kreislaufprobleme, Angstsymptome oder Depression sein.

Besonders schlimm ist das sogenannte “Bossing”, wenn der Vorgesetzte anfängt zu mobben und dabei mit den Kollegen zusammenhalten.

Auch in der Schule gibt es viele Mobbingopfer. In Klassen kommt es oft zum Mobbing, Hänseleien, Drohungen etc. können schwere Folgen beim Opfer verursachen. Wenn dieser Fall vorliegt, sollte unbedingt ein Lehrer ins Vertrauen gezogen werden. Dieser kennt sich beim Thema Mobbing aus und weiß, wie zu handeln ist, ohne dem Opfer noch stärker zu schaden.

Mobbing-Beratungsstellen helfen Opfern mit Methoden und Strategien mit der Tatsache umzugehen. Über sich ergehen lassen, sollte man diese Taten auf keinen Fall!

 

Schwangerschaft während der Ausbildung, was tun?

Dienstag, Mai 3rd, 2011

Für manche ist die Nachricht über eine Schwangerschaft nicht so erfreulich wie für manch andere Frau. Vor allem Jugendliche in der Ausbildung sind oftmals schockiert und wissen sich nicht zu helfen. Eine solche Nachricht verschlägt vielen die Sprache, und das ganze Leben verändert sich von heute auf morgen schlagartig. Bei vielen Jugendlichen geht die Überforderung teilweise so weit dass sie anfangen zu luegen und versuchen die Schwangerschaft zu verbergen.

Schwangerschaft, Quelle: ronaldfritzroy_flickr

Das tun viele jedoch aus Unwissenheit. Sie haben Angst ihre Lehrstelle zu verlieren, dabei ist es verboten schwangeren Lehrlingen in der Ausbildung zu kündigen. Auch vier Monate nach der Geburt darf der entsprechenden Person keine Kündigung mitgeteilt werden.

Außerdem steht der schwangeren eine Mutterschutzfrist zu. Diese beginnt 6 Wochen vor dem angesetzten Geburtstermin und hält bis acht Wochen nach der Entbindung an. Trotzdem darf der Lehrling in den 6 Wochen vor der Geburt auch gerne im Unternehmen weiter aktiv bleiben, gemäß es ist ihr Wunsch!

Um in diesem Zeitraum weiterhin Geld zu bekommen muss die Auszubildende bei der Krankenversicherung einen Antrag auf Mutterschaftsgeld stellen. Diese Auszahlung ist in der Regel so hoch wie das Ausbildungsgehalt.

Es ist immer jedoch so, dass unterschieden werden muss in welchem Ausbildungsberuf sich der Lehrling befindet. Handelt sich um schwere körperliche Arbeit ist eine weitere beschäftigung während der Schwangerschaft nicht erlaubt. Auch das Arbeiten unter schwierigen Wetterbedingungen oder schwerer Hitze oder Kälte ist einer Schwangeren nicht zuzumuten.

Die Gesundheit steht immer im Vordergrund und in den meisten Fällen ist es so dass der Ausbilder Verständnis für die Situation hat. Oftmals können individuelle Absprachen das Arbeitsverhältnis aufrecht erhalten ohne dass es zu problematischen Situationen kommt.